Wir bieten Ihnen sämtliche hausärztliche Leistungen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin. Dabei arbeiten wir mit allen Krankenkassen und Privatkassen zusammen und bieten darüber hinaus alle Hausarztverträge des Bayerischen Hausärzteverbandes an. Wenn Sie das eine oder andere Angebot vermissen, sprechen Sie uns einfach direkt an.
In unserer Praxis werden Notfälle schnell, kompetent und ohne Wartezeit versorgt. Egal ob Herzinfarkt, Atemnot oder eine allergische Reaktion: wir haben das medizinische Knowhow und die notwendige Ausstattung. Unsere Mitarbeiterinnen werden laufend geschult.
In dringenden Notfällen ist der Notarzt gefragt. Mit dem Notarzt kommt immer auch ein Rettungswagen, da in den meisten Fällen ein Transport in die Klinik erforderlich ist. Auch der Notarztdienst ist ohne den Einsatz der niedergelassenen Hausärzte nicht mehr denkbar. Am Standort Vohenstrauß und Umgebung beteiligen sich nur noch sechs Arztpraxen am Notarztdienst. Dennoch halten wir eine 24-Stunden Dienstbereitschaft das ganze Jahr über aufrecht. Trotz der gestiegenen Belastungen sehen wir in der Teilnahme am Notarztdienst eine Verpflichtung gegenüber den Menschen in der Region.
Diabetes mellitus ist eine weltweite Epidemie mit jährlich steigenden Erkrankungszahlen. Als diabetologische Fachpraxis legen wir großen Wert auf die rechtzeitige Diagnose und die gute Betreuung unserer „Zuckerpatienten“
Vorbeugung:
Am besten behandelt man Diabetes so, dass die Erkrankung gar nicht erst ausbricht. Nutzen Sie dazu unsere Gesundheits-Checks. Hier wird regelmäßig der Zucker gemessen und anhand verschiedener Parameter ermittelt, ob bei Ihnen ein erhöhtes Diabetes-Risiko vorliegt.
Erkennen:
Das frühzeitige Erkennen einer diabetischen Stoffwechselstörung ist für den weiteren Krankheitsverlauf von enormer Bedeutung. Treten bei Ihnen Symptome auf wie Verschwommensehen, häufiger Harndrang und verstärktes Durstgefühl, Müdigkeit, gehäufte Pilzerkrankungen ist die richtige und genaue Diagnostik wichtig. Dazu dienen Blut- und Urintest. In besonderen Fällen führen wir Zuckerbelastungstests durch.
Behandeln:
Wenn Diabetes festgestellt wurde, kommt der richtigen Behandlung die entscheidende Bedeutung zu. Ziel ist es, Ihnen wieder zu bestmöglicher Lebensqualität zu verhelfen und gleichzeitig Spätfolgen der Erkrankung zu verhindern.
Dr. Rudolf Poschenrieder hat sich umfangreich zum Thema Naturheilkunde und Akupunktur weitergebildet. Er ist verantwortlich für unseren Praxisschwerpunkt Naturheilkunde, das schonende Verfahren für Ihre Gesundheit.
Gesundheitsförderung meint einen Prozess, den Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und ihn damit zur Stärkung seiner Gesundheit zu befähigen (Definition der WHO 1986, Salutogenese).
Prävention meint, durch gezielte Maßnahmen das Auftreten von Krankheiten weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern (nach Schwartz und Walter 1998).
Asthma und Allergien sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Der rechtzeitigen Erkennung und der optimalen Therapie kommen deshalb große Bedeutung zu. Eine zentrale Rolle spielen dabei individuelle Beratung und Gruppenschulungen.
Jugendliche Auszubildende und Beschäftigte fallen unter den besonderen Schutz des Gesetzes. Zur Feststellung der Eignung für den Beruf und zur Früherkennung von Gesundheitsgefahren während der Ausübung der Tätigkeit muss sich der Jugendliche bis zum 18. Geburtstag einmal jährlich untersuchen lassen. Den Untersuchungsbogen mit dem zugehörigen Abrechnungsschein erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder Berufsschule. Bitte bringen Sie diesen zum Termin mit.
Weitere Vorsorgeuntersuchungen sind:
Beratung zu Vorsorgedokumenten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Eine ärztliche Beratung bei der Abfassung von Vorsorgedokumenten ist sehr empfehlenswert. Wir unterstützen Sie und nehmen uns Zeit für ein ausführliches Gespräch.
Durch die weltweite Gefährdungslage werden außergewöhnliche Reiseziele deutlich populärer. Jedoch berichten ungefähr 40 % aller Reisenden über Reisekrankheiten während ihres Auslandaufenthaltes. Egal, ob eine kurze Reise zu Verwandten, ein ausgefallenes Urlaubsziel oder ein längerer beruflicher Aufenthalt: eine zielgerechte, fundierte reisemedizinische Beratung wird aus diesem Grund immer wichtiger.
Ergänzend zu der bisher bestehenden reisemedizinischen Beratung können wir Ihnen eine Impfstelle für Gelbfieberimpfungen anbieten. Wir bitten Sie jedoch zu bedenken, dass für gewisse Impfungen eine “Vorlaufzeit” nötig ist, um Ihnen einen guten Schutz für das jeweilige Reiseland durch eine gute Beratung bieten zu können. Ausreichend sind in der Regel 3-4 Wochen vor dem Antritt der Reise, aber je nachdem wohin es geht, kann es sinnvoll sein, sich schon einige Monate vorher zu informieren und Termine zu vereinbaren. Und wenn es einmal überraschend kommt und Sie sehr kurzfristig reisen sollten, so sind einige Maßnahmen dennoch sehr sinnvoll. Sie sollten sich auch in diesem Fall selbstverständlich beraten lassen.
Gerne informieren wie Sie in unserer Praxis und beraten Sie individuell für Ihr Reiseziel. Da diese spezielle Beratung Zeit benötigt, bitten wir Sie um Vereinbarung eines Termins in unserer Praxis. Bringen Sie dazu bitte Ihren Impfpass mit.
Sie sind gesund und wollen etwas über Ihr Gefäßalter wissen? Durch eine Ultraschall-Untersuchung der Halsschlagader messen wir die Gefäßwanddicke und stellen dadurch fest, ob bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für Schlaganfall oder allgemein für Gefäßkrankheiten vorliegt.
Unsere Praxis ist vom Gesundheitsamt ermächtigt, Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und Ihnen eine amtliche Bescheinigung über die Teilnahme auszustellen.
Falls Sie nicht regelmäßig Patient in unserer Praxis sind, sind wir verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen. Bitte bringen Sie dazu einen Ausweis oder den Führerschein mit.
*Diese besonderen Leistungen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wir stellen Ihnen diese daher privat in Rechnung. Aber keine Angst: wir orientieren uns immer am untersten Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Ärztliche Sprechstunden nach Terminvereinbarung